Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Murtezi AG (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Ausführung der Leistung zustande.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei grösseren Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen. Diese werden individuell vereinbart.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

4. Leistungsumfang und Ausführung

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem schriftlichen Vertrag.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch qualifizierte Subunternehmer ausführen zu lassen.

Angaben zu Ausführungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Zugang, Strom, Wasser) rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung stehen.

Verzögerungen, die aus der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können zu einer Anpassung der vereinbarten Fristen und Preise führen.

6. Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Festgestellte Mängel werden vom Auftragnehmer unverzüglich beseitigt.

Nimmt der Auftraggeber die Leistung trotz eines Mangels ab oder nutzt er die Leistung, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Mangel nicht ausdrücklich vorbehalten wird.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln sind.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme für Bauleistungen und 1 Jahr für gelieferte Produkte, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Für Verschleissteile, unsachgemässe Behandlung, Nichtbeachtung von Pflege- und Wartungsanweisungen sowie eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte wird keine Gewährleistung übernommen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie.

9. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

10. Datenschutz

Der Auftragnehmer behandelt alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Murtezi AG
Bühlstrasse 5
5712 Beinwil am See

Stand: Januar 2026